Reaktion auf Urteil: Der Bund senkt Zinssatz für Steuernachzahlungen
Wer in den letzten Jahren Steuern nachzahlen musste, hat jetzt Grund zur Freude: Einen Teil der Zinsen zahlt das Finanzamt jetzt zurück. nachdem das Verfassungsgericht die Regelung kritisierte hat der Bund den Zinssatz auf Steuernachzahlungen gesenkt. Bund senkt Zinssatz für Steuernachzahlungen Die Bundesregierung hat eine Absenkung des Zinssatzes auf Steuernachzahlungen auf 1,8 Prozent beschlossen. Mit der Entscheidung werde „dem derzeitigen Niedrigzinsniveau Rechnung“ getragen, erklärte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch. Der monatliche Zinssatz sinke somit rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent. Alle drei Jahre soll zudem geprüft werden, ob der Zinssatz noch angemessen ist Bundesverfassungsgericht: Der bisherige Zinssatz ist verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hatte im August 2021 den geltenden Zinssatz von 6% auf Steuerforderungen und Steuererstattungen nach einer Klage für verfassungswidrig erklärt. Der Zinssatz sei nicht mehr zu rechtfertigen, wenn er sich als realitätsfern erweise – was wegen des bestehenden strukturellen Niedrigzinsniveaus der Fall sei, hatte das Gericht argumentiert. Für die Neuregelung hatte der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022. Nun dürften die Steuerzahler, die seit 2019 nachzahlen mussten, einen Teil der gezahlten Zinsen zurück erhalten. Schlecht für die, die Steuererstattungen erhalten haben Wer Steuern zurückerstattet bekam, muss die nicht mehr angepasste Verzinsung unter Umständen aber auch teilweise zurückzahlen. Besonders bei Unternehmen kann es dabei auch um größere Beträge gehen. Diesen Beitrag teilen …