2021 Steuern sparen bei Kauf von EDV, Notebooks & Co

Home-Office

Seit 2021 ist die steuerliche Behandlung von Computern, Peripherie wie  Druckern etc. und Software wesentlich einfacher, und aus steuerlicher Sicht auch preiswerter geworden.

Deswegen lohnt es sich genau jetzt, diese Vorteile auszunutzen.

Aus welchem Grund können Sie jetzt bei Computer & Peripherie Steuern sparen?

Ganz einfach:
Bedingt durch die Corona-Pandemie wurde die Arbeit im Home-Office nicht nur empfohlen, sondern es wurde teilweise sogar dazu verpflichtet. Dies führte zu einem enormen Bedarf an Computern, Notebooks, Desktops, Druckern und weiterer Kommunikationstechnologie.

Da aber gleichzeitig die Einkommen durch die Pandemie bei vielen Angestellten, Freiberuflern und Selbstständigen gesunken sind, hat Vater Staat mal reagiert und den Kauf dieser Produkte jetzt steuerlich gefördert.

Bisher galt für Notebooks, Computer, Drucker mit einem Kaufpreis von über 800 € eine Nutzungsdauer von 3  bzw. 5 Jahren.
Mit anderen Worten: Sie konnten die Kosten für diese Produkte nicht auf einmal, sondern nur über die Nutzungsdauer von der Steuer absetzen. Dies führte zu einem Mehraufwand in der Buchführung (Aktivierung) und einer verzögerten Geltendmachung der Steuervorteile.

Seit Januar 2021 gilt folgende Steuerregel:

Die Finanzverwaltung hat die steuerlichen Abschreibungsregelungen nun geändert: Seit dem 1. Januar wird eine gewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr angenommen. Dies gilt auch rückwirkend für noch nicht vollständig abgeschriebene Geräte.

Mit einfachen Worten: Der volle Kaufpreis von Computern und Peripherie mit einem Preis von bis zu 800 € kann jetzt sofort im Jahr 2021 von der Steuer abgesetzt werden. Der Gesamtwert (z.B. Notebook + Server + Drucker + Beamer + Monitor + Zubehör) spielt dabei keine Rolle. 

Achtung, Ausnahme von der sofortigen Abschreibung für Smartphones

Smartphones bis zu 800 € können im Anschaffungsjahr sofort abgeschrieben werden. Liegt der Kaufpreis darüber, bleibt die vom Finanzamt vorgeschriebene Nutzungsdauer von fünf Jahren erhalten.

Unabhängig von diesen neuen Vorteilen bei der auf 1 Jahr herabgesetzten Nutzungsdauer von Computern, Software, Druckern usw. ist noch der private Nutzungsanteil abzugrenzen.

Bei allen Tipps zu Steuervorteilen usw. beachten Sie bitte, dass es sich hier nur um Empfehlungen handelt, und nicht um eine Steuerberatung. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, ob diese Informationen auch für Sie bares Geld bedeuten können.

 

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