Bundesverfassungsgericht: Finanzamtszins – Steuerzins verfassungswidrig
Was sind Finanzamts- oder Steuerzinsen?
Diese Zinsen gibt es zum Einen bei Steuernachzahlungen (wenn Steuerpflichtige zu spät bezahlen oder die Steuererklärungen verspätet abgegeben haben). In diesen Fällen zahlen die Steuerpflichtigen diese Zinsen nach Bescheid an das Finanzamt.
Zum Anderen erhalten diese Zinsen die Bürger und Unternehmen, die zu viel Steuern vorausbezahlt haben und auf die Steuererstattungen warten müssen.
Sparer kennen Guthabenzinsen schon länger nicht mehr
Die Finanzbehörden dagegen schon. Trotz der sehr niedrigen Zinsen am Finanzmarkt halten die Finanzbehörden seit Jahren an den – mittlerweile – überhöhten Zinsen fest. Gegen diese Verfahrensweise hat sich das Bundesverfassungsgericht jetzt geäußert und eine neue Rechtsgrundlage geschaffen.
Durch die Steuerzinsen will der Fiskus gewährleisten, dass alle Steuerzahler möglichst gleichmäßig belastet werden. Sie sollen die Liquiditätsvorteile und damit Gewinne ausgleichen, die in der Zeit mit dem Zins hätten erwirtschaftet werden können. Sie gelten bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer.
Betrifft das auch die Säumniszuschläge des Finanzamtes
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft nur die Zinsen für die Steuerlast – (Guthaben oder Nachforderung) nicht aber
Höhe der aktuellen Steuerzinsen
Der bundesweit einheitliche Zinssatz von monatlich 0,5 % (entspricht 6 % Zins pro Jahr) gilt seit 1961 und wurde seit dieser Anpassung nicht mehr verändert.
Warum stört sich das Bundesverfassungsgericht an diesem Prozentsatz?
Kritiker führen an, dass dieser vergleichsweise hohe Zinssatz von 6 % . a. nicht mehr zur Realität der aktuellen Zinssätze am Kapitalmarkt passt. Mit den Zinsen würden Gewinne abgeschöpft, die am Kapitalmarkt derzeit so nicht zu realisieren sind.
Nach der Finanzkrise senkte die EZB (Europäische Zentralbank) den Leitzins immer weiter, seit 2014 liegt der Einlagesatz bei -0,5 %, also sogar im negativen Bereich. Dadurch müssen Banken für das Geld, dass sie bei der Notenbank eingelegt haben, Strafzinsen bezahlen.
Wie wirken sich diese hohen Steuerzinsen aus?
Für private Steuerzahler dürften sich die Auswirkungen dieses hohen Steuersatzes in Grenzen halten. Die Mitbürger, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, konnte sich das Warten sogar lohnen. Die Frist für die freiwillige Erklärung läuft erst 4 Jahre nach Ende des Steuerzeitraumes ab – somit konnten ab dem 16. Monat sogar Zinsgewinne erzielt werden.
Hörter trifft es Unternehmer und Freiberufler, die hohe Steuerbeträge bezahlen. Bisher mussten drastische Nachforderungen befürchtet werden.
Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes
Das BVG erklärte die jährliche Verzinsung von Steuerschulden für verfassungswidrig. Der Zinssatz spätestens seit 2014 ist „evident realitätsfern“. Um den Staatshaushalt keinen allzu großen Unsicherheiten auszusetzen, werden Korrekturen für neuere Bescheide seit 2019 angeordnet. Zinsen, die vorher festgesetzt wurden, bleiben unverändert.
Die Bedeutung der Entscheidung für die Steuerzahler?
Wer ab dem Zeitraum von 2019 Nachzahlungszinsen bezahlt oder Erstattungszinsen bekommen hat, wird voraussichtlich von den Änderungen betroffen sein. Das dürfte in vielen Fällen, die noch nicht rechtskräftig sind, so sein, denn wegen der unklaren Rechtslage hatten die Finanzämter seit Mai 2019 die Zinsen in sämtlichen Bescheiden nur vorläufig festgesetzt.
Allerdings führt das für die Steuerpflichtigen, die eine Steuererstattung mit Verzinsung erhalten haben, dass sie die zu viel erhaltenen Zinsen zurückerstatten müssen, da der hohe Zinssatz sowohl für die Erstattungen als auch für die Nachzahlungen abgeändert werden wird.
Für die Verzinsungen ab dem 1.Januar 2019 muss das Finanzamt also auch nachträglich niedrigere Zinsen festsetzen. Für die Neuregelung zur Zinshöhe hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022. Änderungsbescheide werden daher erst nach diesem Zeitpunkt versendet.
Was sagen Unternehmen zu dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts?
Oft sei die Zinsbelastung höher als die zu erwartende Steuernachzahlung gewesen, sagte Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI). Das habe die Firmen bestraft. Die vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung gebe endlich mehr Planungssicherheit.
Nähere Auskünfte bitte über den Steuerberater einholen.
Rudolf Fiedler
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