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Bundesverfassungsgericht: Finanzamtszins – Steuerzins verfassungswidrig

Was sind Finanzamts- oder Steuerzinsen? Diese Zinsen gibt es zum Einen bei Steuernachzahlungen (wenn Steuerpflichtige zu spät bezahlen oder die Steuererklärungen verspätet abgegeben haben). In diesen Fällen zahlen die Steuerpflichtigen diese Zinsen nach Bescheid an das Finanzamt. Zum Anderen erhalten diese Zinsen die Bürger und Unternehmen, die zu viel Steuern vorausbezahlt haben und auf die Steuererstattungen warten müssen. Sparer kennen Guthabenzinsen schon länger nicht mehr Die Finanzbehörden dagegen schon. Trotz der sehr niedrigen Zinsen am Finanzmarkt halten die Finanzbehörden seit Jahren an den – mittlerweile – überhöhten Zinsen fest. Gegen diese Verfahrensweise hat sich das Bundesverfassungsgericht jetzt geäußert und eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Durch die Steuerzinsen will der Fiskus gewährleisten, dass alle Steuerzahler möglichst gleichmäßig belastet werden. Sie sollen die Liquiditätsvorteile und damit Gewinne ausgleichen, die in der Zeit mit dem Zins hätten erwirtschaftet werden können.  Sie gelten bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Betrifft das auch die Säumniszuschläge des Finanzamtes Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft nur die Zinsen für die Steuerlast – (Guthaben oder Nachforderung) nicht aber Höhe der aktuellen Steuerzinsen Der bundesweit einheitliche Zinssatz von monatlich 0,5 % (entspricht 6 % Zins pro Jahr) gilt seit 1961 und wurde seit dieser Anpassung nicht mehr verändert. Warum stört sich das Bundesverfassungsgericht an diesem Prozentsatz? Kritiker führen an, dass dieser vergleichsweise hohe Zinssatz von 6 % . a. nicht mehr zur Realität der aktuellen Zinssätze am Kapitalmarkt passt. Mit den Zinsen würden Gewinne abgeschöpft, die am Kapitalmarkt derzeit so nicht zu realisieren sind. Nach der Finanzkrise senkte die EZB (Europäische Zentralbank) den Leitzins immer weiter, seit 2014 liegt der Einlagesatz bei -0,5 %, also sogar im negativen Bereich. Dadurch müssen Banken für das Geld, dass sie bei der Notenbank eingelegt haben, Strafzinsen bezahlen.   Wie wirken sich diese hohen Steuerzinsen aus? Für private Steuerzahler dürften sich die Auswirkungen dieses hohen Steuersatzes in Grenzen halten. Die Mitbürger, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, konnte sich das Warten sogar lohnen. Die Frist für die freiwillige Erklärung läuft erst 4 Jahre nach Ende des Steuerzeitraumes ab – somit konnten ab dem 16. Monat sogar Zinsgewinne erzielt werden. Hörter trifft es Unternehmer und Freiberufler, die hohe Steuerbeträge bezahlen. Bisher mussten drastische Nachforderungen befürchtet werden. Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes Das BVG erklärte die jährliche Verzinsung von Steuerschulden für verfassungswidrig. Der Zinssatz spätestens seit 2014 ist „evident realitätsfern“. Um den Staatshaushalt keinen allzu großen Unsicherheiten auszusetzen, werden Korrekturen für neuere Bescheide seit 2019 angeordnet. Zinsen, die vorher festgesetzt wurden, bleiben unverändert. Die Bedeutung der Entscheidung für die Steuerzahler? Wer ab dem Zeitraum von 2019 Nachzahlungszinsen bezahlt oder Erstattungszinsen bekommen hat, wird voraussichtlich von den Änderungen betroffen sein. Das dürfte in vielen Fällen, die noch nicht rechtskräftig sind, so sein, denn wegen der unklaren Rechtslage hatten die Finanzämter seit Mai 2019 die Zinsen in sämtlichen Bescheiden nur vorläufig festgesetzt. Allerdings führt das für die Steuerpflichtigen, die eine Steuererstattung mit Verzinsung erhalten haben, dass sie die zu viel erhaltenen Zinsen zurückerstatten müssen, da der hohe Zinssatz sowohl für die Erstattungen als auch für die Nachzahlungen abgeändert werden wird. Für die Verzinsungen ab dem 1.Januar 2019 muss das Finanzamt also auch nachträglich niedrigere Zinsen festsetzen. Für die Neuregelung zur Zinshöhe hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022. Änderungsbescheide werden daher erst nach diesem Zeitpunkt versendet. Was sagen Unternehmen zu dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts? Oft sei die Zinsbelastung höher als die zu erwartende Steuernachzahlung gewesen, sagte Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI). Das habe die Firmen bestraft. Die vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung gebe endlich mehr Planungssicherheit. Nähere Auskünfte bitte über den Steuerberater einholen. Diesen Beitrag teilen …

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Immer Ärger mit der Tastatur??

Die Tastatur – das am meisten genutzte Peripheriegerät der Computer Tatsächlich sind die Tastaturen – noch vor der Maus – das am meisten benutzte, und damit fast wichtigste Peripheriegerät für PC’s und auch Notebooks.  Ja, auch für Notebooks. Denn wer gelernt hat, mit dem 10-Fingersystem zu schreiben, ist für die etwas erhöhten Tasten mit besseren Führung und Anmutung im Gegensatz zu den meisten Standard-Tastaturen von den Notebooks dankbar. Immer Ärger mit der Tastatur Allerdings gibt es auch immer wieder Ärger und nervige Situationen mit den Tastaturen. Das Kabel nervt, ist entweder zu kurz, oder liegt im Weg Die Akkus von Funk-Tastaturen sind immer dann leer, wenn man die dringendsten Arbeiten am PC erledigen muss Akkus oder Batterien sind ein ständiger Kostenfaktor und ein Umweltproblem Die Logitech K750 Solar löst Tastaturprobleme Das alles hat ein Ende, es gibt jetzt die Tastatur, die all diese Probleme löst. Logitech K750 Kabellose Tastatur, Solarbetrieben, 2.4 GHz Verbindung via Unifying USB-Empfänger, Super-Schmal & Ökologisch Angefertigt, Deutsches QWERTZ-Layout – Schwarz   Lichtblicke: Die solarbetriebene Tastatur lädt sich bei Sonnenlicht auf. Selbst in völliger Dunkelheit hält der Akku mindestens 3 Monate Sofort startklar dank Plug und Play: Der Unifying-USB-Empfänger wird einfach an den PC gesteckt und schon ist Ihre kabellose K750 Tastatur verbunden Wireless Verbindung: Der Unifying-USB-Empfänger ist so winzig, dass er im Notebook eingesteckt bleiben kann und dabei bis zu 6 Geräte steuert Stylisch: Das schlanke, ultraflache Design der Logitech Tastatur sorgt für einen stylischen Arbeitsplatz Umweltfreundlich: Die Logitech K750 läuft nicht nur mit Sonnenlicht – sie enthält auch kein PVC LED-Anzeige für nachlassenden Akku USB Unifying receiver: An diesem Receiver kann man bis zu 6 kompatible Funk-Geräte anschließen und benötigt dafür nur 1 USB-Steckplatz Meine persönliche Erfahrungen mit der Logitech K750 Ich setze diese Tastatur jetzt seit über 1 Jahr ein – als zusätzliche Tastatur für mein HP-Notebook. Akkuprobleme hatte ich noch nie (Büro mit Fenster zur Nordseite, d.h. keine direkte Sonneneinstrahlung), die Lichtstärke, zusammen mit der künstlichen Beleuchtung über LED-Deckenleuchte reicht auch für längeren Betrieb ohne Beleuchtung. Die Tastatur ist wirklich jeden Tag, teilweise über 8 Stunden im Einsatz, das „Feeling“ beim Schreiben ist nach wie vor perfekt. So macht das Arbeiten Spaß Weitere Infos zu Logitech K750 Solar Gesponsert

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Vorsicht Abzocke: Domain Service Notice – Domain Services Expiration

Abzocke mit Ihrem Domainnamen Abzockversuche mit Ihrem Domain-Namen – seit vielen Jahren bekannt, aber offensichtlich immer Wirkungsvoll. Vor manchen Tricks kann man nicht oft genug warnen. Die Sprache des Internets ist englisch, es ist auch nicht eben selten, das man sich Produkte oder Dienstleistungen aus dem Ausland beschafft, und hier kommt die Rechnung oder sonstige Lieferpapiere dann in englischer Sprache. Zwei der häufigsten Abzockversuche haben wir Angebot Domain Service Notice Im ersten Fall dieses Beitrags handelt es sich um ein Angebot, die Registrierung bei Suchmaschinen zu ergänzen, um die Seite im Internet sichtbarer zu machen.  Aber, was macht diese Angebot zur Abzocke? Das sind mehrere Punkte. Kennzeichen für ein unseriöses Angebot Die Nachricht ist eine Spam-E-Mail, die Sie noch nie angefordert haben. Also eine unzulässige Werbe-E-Mail Sowohl der Domainname als auch eine passende E-Mail-Adresse sind genannt. Durch den Vermerk „Expiration“ wird im Prinzip ausgesagt, dass bereits ein Vertrag oder ein Auftrag für eine frühere Optimierung bestanden hat. Die Datenbanken der Versender sind allerdings nicht sehr gut gepflegt. Man erlebt häufiger, dass diese Domains bereits seit einiger Zeit nicht mehr registriert sind. Die Nachricht enthält weder ein gültiges Impressum noch eine Kontaktadresse Nach dem Anklicken des Links im E-Mail gelangt man ebenfalls auf eine englische Seite, auf der man seine Anschrift und den Domainnamen nochmals übergeben kann. Eintragung in Suchmaschinen Das Angebot des Anbieters besteht nur in der Eintragung in bis zu 50 Suchmaschinen. Allein damit kann man jedoch heutzutage keine auch nur einigermaßen gute Positionierung in den Suchmaschinen erhalten. Dazu ist eine weitergehende Optimierung der Webseite (OnSite-Optimierung) und Aubau von Backlinks (Off-Site-Optimierung) notwendig. Eintragung von deutschen Websites in englischen Suchmaschinen Die meisten deutschen, bzw. deutschsprachigen Webseiten bearbeiten den deutschspachigen Bereich (D – A – CH). Sofern auch Ihre Seite diese Zielrichtung hat, können Sie sich das Geld für diese fremdsprachigen Suchmaschinen speichern. Resümee Für etwas, was man nicht braucht zu bezahlen, ist sinnlos. Ein entsprechendes Angebot, das ein Ergebnis verspricht, das so definitiv nicht zu halten ist, nennt man hierzulande Abzocke. Domain Service Expiration Notice Hier handelt es sich – wiederum in englischer Sprache – letztlich um eine Mahnung für eine angeblich nicht geleistet Zahlung. Im Unterschied zur obigen Abzocke sind diese Mahnung letztlich reiner Betrug, weil weder ein Vertragsverhältnis, noch eine daraus resultierende Forderung  besteht. Grundsätzliche Ratschläge Die moderne Zeit bringt es mit sich, dass immer mehr Angebote und Leistungen eine englische Beschreibung, englische Verträge und Bedingungen haben. Vor allem dann, wenn Sie sich Ihrer Englischkenntnisse und dem englischen Sprachverständnisse nicht sicher sind: Arbeiten Sie nur mit deutschsprachigen Partnern, auch wenn ausländische, oder gar außereuropäische Angebote billiger sind. Dies gilt speziell für die Wahl Ihres Internetproviders, über den Sie den Domainnamen und den Web-Speicherplatz verwalten lassen. Wenn Sie solche E-Mails (wie die Screenshots oben) und Sie sind sich nicht sicher, setzten Sie sich mit Ihrem Provider in Verbindung.  

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Vorsicht vor betrügerischen Abzocke-Angeboten

Ein alter Bekannter der betrügerischen Abzocke-Spam-Mails ist wieder aufgetaucht. Jemand hat Ihre Webseite geprüft und festgestellt, dass das Google-Ranking verbessert werden könnte. Und dann natürlich ein kostenloses Angebot, wie z.B. ein Audit, eine Homepage-Analyse oder ähnliches. Es handelt sich um einen allgemein gehaltenen Text, mit Ihrem Domainnamen im Betreff und im Text. Hier ein Beispiel des Spam-Textes: Sehr geehrte Damen und Herren, Nach der Analyse Ihrer Internetseite und Ihrer Konkurrenz sind wir in der Lage, die Position Ihrer Webseite im Google-Ranking erheblich zu verbessern. Wenn Sie gerne erfahren würden, welche Fehler Ihre Website aufweist und was geändert werden sollte, damit ihre Position im Google Ranking wesentlich steigt, füllen Sie bitte das folgende Formular aus: https://www.semmarketing.net/audit Als Antwort übersenden wir Ihnen einen kostenlosen Bericht, aus dem Sie erfahren können, was zu tun ist, damit Ihre Website wesentlich höhere Positionen erreicht. Die Durchführung des Audits Ihrer Seite ist völlig kostenlos und unverbindlich. Mit freundlichen Grüssen Tobias Huber Woran erkennen Sie unseriöse E-Mails? Es gibt eine Anzahl von Kriterien, an denen Sie direkt unseriöse oder betrügerische E-Mails erkennen können. Spam: Seriöse Anbieter haben es nicht nötig, mit unerlaubten Spam-Emails zu arbeiten. Fehlende rechtliche Angaben: Die E-Mails enthalten kein komplettes Impressum und auch keinen Link dahin Grußformel: Wie in diesem Fall fehlt die Firmenbezeichnung Impressum: Wenn eines vorhanden ist, ist es oft unvollständig, es fehlt z.B. der Name des Inhabers oder Geschäftsführers. Es fehlen auch an anderen Stellen in der Nachricht eindeutige, recherchierbare Fakten (Ort, etc.) Weitere Kontrollmöglichkeiten zur Überprüfung unbekannter Absender Zusätzlich zu der Plausibilitätsprüfung der tatsächlichen Inhalten haben Sie noch weitere Möglichkeiten, unseriöse oder nicht tatsächlich existierende Anbieter zu erkennen. Prüfen Sie, ob die Domain der E-Mail-Adresse erreichbar ist. (Wenn der Absender z.B. info@abcd.de ist, rufen Sie die abcd.de auf). Ist die Domain erreichbar und passt sie zum Absender, spricht das für eine „echte“ Nachricht, andernfalls ist wieder Vorsicht angesagt. Googlen Sie nach dem Namen der Domain, nach dem Absender, und – falls vorhanden – nach dem Geschäftsführer im Impressum. Zusätzlich zur direkten Suche verwenden Sie als ergänzende Suchbegriffe z. B. „Erfahrungen“, oder „Seriös“, oder aber auch zum vermeintlichen Angebot der Nachricht, „z.B. Google-Optimierung“, oder „SEO“ Gehen Sie mit dem Mauszeiger über den Link im Nachrichtentext. In Ihrem Browser unten links sehen Sie den tatsächlichen Link. Weicht der vom angezeigten Link in der Nachricht ab: Vorsicht. Tippen Sie in diesem Fall einfach den angezeigten Link in Ihren Webbrowser und überprüfen Sie das Ergebnis. Ist die Seite überhaupt erreichbar? Passt der E-Mail-Text zur Seite? Überprüfen Sie, ob die Webseite, der Geschäftsführer  oder der Absendername in den Social-Media-Plattformen (XING, Linkedin usw. ) enthalten sind. Falls ja: Wenig Kontakte sind ein untrügliches Indiz für Fake-Profile.