Kategorie: Steuern

Steuern

Die 6 wichtigsten Punkte für Deine aktuelle Einkommenssteuererklärung

Für die, die nachzahlen müssen ist die Steuererklärung eine unliebsame Pflichtübung Fälligkeit der Einkommenssteuer: Alle wichtigen Infos Die Steuererklärung – ein leidiges Thema, aber leider unumgänglich. Damit du nicht unnötig in Schwierigkeiten gerätst, hier ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Punkten rund um die Fälligkeit der Einkommenssteuererklärung in Deutschland. Wann ist der normale Termin für die Steuererklärung? Der reguläre Abgabetermin für die Einkommenssteuererklärung ist in der Regel der 31. Juli des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2023 wäre das also der 31. Juli 2024. Wer muss eine Steuererklärung abgeben? Nicht jeder muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Es gibt aber einige Gruppen, für die das Finanzamt die Abgabe erwartet: Selbstständige und Freiberufler Arbeitnehmer, die neben dem Lohn Einkünfte über 410 Euro erzielt haben (z.B. aus Miete oder Kapitalvermögen) Ehepaare mit Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor Empfänger von Lohnersatzleistungen über 410 Euro (z.B. Arbeitslosengeld, Elterngeld) Wenn der Arbeitgeber keine Lohnsteuer einbehalten hat (z.B. bei geringfügiger Beschäftigung) Welche Fristen gelten für die Steuererklärung? Grundsätzlich gilt der oben genannte Termin, aber: Wer sich Unterstützung durch einen Steuerberater holt, hat etwas mehr Zeit. Hier verlängert sich die Frist auf den 28./29. Februar des übernächsten Jahres. Für das Steuerjahr 2023 also bis zum 29. Februar 2025. ACHTUNG: Für die Steuererklärung 2023 wurde die Frist auf den 31.8.2024 verlängert! Wann gibt es eine Fristverlängerung? Eine Fristverlängerung gibt es nur auf Antrag und auch nur dann, wenn du einen triftigen Grund hast (z.B. Krankheit, berufliche Überlastung). Den Antrag musst du schriftlich beim Finanzamt stellen, und es liegt im Ermessen des Finanzamtes, ob dieser gewährt wird. Was passiert, wenn ich die Frist verpasse? Verpasst du den Abgabetermin, kann es teuer werden. Das Finanzamt verhängt in der Regel einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat der Verspätung. Zuzüglich dazu können auch **Zinsen** fällig werden – 0,5 % pro Monat, beginnend ab dem 16. Monat nach Ablauf des Steuerjahres. Wann fordert das Finanzamt zur Abgabe auf? Wenn das Finanzamt merkt, dass du deiner Pflicht nicht nachgekommen bist, bekommst du eine Aufforderung zur Abgabe. In diesem Schreiben setzt das Finanzamt eine neue Frist, die du tunlichst einhalten solltest, um weitere Strafmaßnahmen zu vermeiden. Fazit Die Steuererklärung mag unangenehm sein, aber wer rechtzeitig handelt, spart sich unnötigen Stress und vor allem Kosten. Fristen im Blick behalten, notfalls Fristverlängerung beantragen und im Ernstfall Hilfe beim Steuerberater suchen – so kommst du sicher durch den Steuerdschungel.

Allgemein

Bundesverfassungsgericht: Finanzamtszins – Steuerzins verfassungswidrig

Was sind Finanzamts- oder Steuerzinsen? Diese Zinsen gibt es zum Einen bei Steuernachzahlungen (wenn Steuerpflichtige zu spät bezahlen oder die Steuererklärungen verspätet abgegeben haben). In diesen Fällen zahlen die Steuerpflichtigen diese Zinsen nach Bescheid an das Finanzamt. Zum Anderen erhalten diese Zinsen die Bürger und Unternehmen, die zu viel Steuern vorausbezahlt haben und auf die Steuererstattungen warten müssen. Sparer kennen Guthabenzinsen schon länger nicht mehr Die Finanzbehörden dagegen schon. Trotz der sehr niedrigen Zinsen am Finanzmarkt halten die Finanzbehörden seit Jahren an den – mittlerweile – überhöhten Zinsen fest. Gegen diese Verfahrensweise hat sich das Bundesverfassungsgericht jetzt geäußert und eine neue Rechtsgrundlage geschaffen. Durch die Steuerzinsen will der Fiskus gewährleisten, dass alle Steuerzahler möglichst gleichmäßig belastet werden. Sie sollen die Liquiditätsvorteile und damit Gewinne ausgleichen, die in der Zeit mit dem Zins hätten erwirtschaftet werden können.  Sie gelten bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Betrifft das auch die Säumniszuschläge des Finanzamtes Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft nur die Zinsen für die Steuerlast – (Guthaben oder Nachforderung) nicht aber Höhe der aktuellen Steuerzinsen Der bundesweit einheitliche Zinssatz von monatlich 0,5 % (entspricht 6 % Zins pro Jahr) gilt seit 1961 und wurde seit dieser Anpassung nicht mehr verändert. Warum stört sich das Bundesverfassungsgericht an diesem Prozentsatz? Kritiker führen an, dass dieser vergleichsweise hohe Zinssatz von 6 % . a. nicht mehr zur Realität der aktuellen Zinssätze am Kapitalmarkt passt. Mit den Zinsen würden Gewinne abgeschöpft, die am Kapitalmarkt derzeit so nicht zu realisieren sind. Nach der Finanzkrise senkte die EZB (Europäische Zentralbank) den Leitzins immer weiter, seit 2014 liegt der Einlagesatz bei -0,5 %, also sogar im negativen Bereich. Dadurch müssen Banken für das Geld, dass sie bei der Notenbank eingelegt haben, Strafzinsen bezahlen.   Wie wirken sich diese hohen Steuerzinsen aus? Für private Steuerzahler dürften sich die Auswirkungen dieses hohen Steuersatzes in Grenzen halten. Die Mitbürger, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, konnte sich das Warten sogar lohnen. Die Frist für die freiwillige Erklärung läuft erst 4 Jahre nach Ende des Steuerzeitraumes ab – somit konnten ab dem 16. Monat sogar Zinsgewinne erzielt werden. Hörter trifft es Unternehmer und Freiberufler, die hohe Steuerbeträge bezahlen. Bisher mussten drastische Nachforderungen befürchtet werden. Der Entscheid des Bundesverfassungsgerichtes Das BVG erklärte die jährliche Verzinsung von Steuerschulden für verfassungswidrig. Der Zinssatz spätestens seit 2014 ist „evident realitätsfern“. Um den Staatshaushalt keinen allzu großen Unsicherheiten auszusetzen, werden Korrekturen für neuere Bescheide seit 2019 angeordnet. Zinsen, die vorher festgesetzt wurden, bleiben unverändert. Die Bedeutung der Entscheidung für die Steuerzahler? Wer ab dem Zeitraum von 2019 Nachzahlungszinsen bezahlt oder Erstattungszinsen bekommen hat, wird voraussichtlich von den Änderungen betroffen sein. Das dürfte in vielen Fällen, die noch nicht rechtskräftig sind, so sein, denn wegen der unklaren Rechtslage hatten die Finanzämter seit Mai 2019 die Zinsen in sämtlichen Bescheiden nur vorläufig festgesetzt. Allerdings führt das für die Steuerpflichtigen, die eine Steuererstattung mit Verzinsung erhalten haben, dass sie die zu viel erhaltenen Zinsen zurückerstatten müssen, da der hohe Zinssatz sowohl für die Erstattungen als auch für die Nachzahlungen abgeändert werden wird. Für die Verzinsungen ab dem 1.Januar 2019 muss das Finanzamt also auch nachträglich niedrigere Zinsen festsetzen. Für die Neuregelung zur Zinshöhe hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022. Änderungsbescheide werden daher erst nach diesem Zeitpunkt versendet. Was sagen Unternehmen zu dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts? Oft sei die Zinsbelastung höher als die zu erwartende Steuernachzahlung gewesen, sagte Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der deutschen Industrie (BDI). Das habe die Firmen bestraft. Die vom Verfassungsgericht geforderte Neuregelung gebe endlich mehr Planungssicherheit. Nähere Auskünfte bitte über den Steuerberater einholen. Diesen Beitrag teilen …