Die Optimale Ergänzung für die Zukunftssicherung
Anstelle Lohnerhöhung
- Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
- Anlage in Sachwerten
- Langfristig sehr positive Entwicklungen
- Steuerfreie Wertsteigerung nach 1 Jahr
- Keine langfristige Bindung
Was sind Sachbezüge?
Der Begriff Sachbezug kommt aus dem Arbeits- & Steuerrecht. Der Arbeitgeber stellt mit einem Sachbezug den Arbeitnehmer/innen eine nicht direkt geldliche Leistung zur Verfügung: Einen geldwerten Vorteil, der steuerlich gänzlich anders bewertet wird als eine reine Geld- und Lohnzahlung, wie z. B. das Gehalt.
Bei einem Sachbezug wird unterschieden zwischen pauschalversteuerten Sachbezügen oder steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezügen. So fällt beispielsweise ein Sachbezug bis zu einer Grenze von € 50,00 pro Monat unter die steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge.
Der Sachbezug von € 50,00/Mon. inkl. MWST ist laut §8, Abs.2, Satz 11 EstG, steuer- und sozialabgabenfrei und in Bezug auf Lohnnebenkosten gänzlich kostenneutral.
Die Leistung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Welche Vorteile haben Sachbezüge?
Vorteile für die Mitarbeiter
- mehr Netto vom Brutto durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
- lohnt sich mehr als eine Bruttolohnerhöhung
- Guthaben muss nicht verkonsumiert werden, wie bei den klassischen Kartenlösungen.
- Edelmetallbestand kann jederzeit verkauft werden.
- Depot kann auch als zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden.
Vorteile für Arbeitgeber
- Motivation und Bindung der Mitarbeiter ans Unternehmen
Mehr Flexibilität bei Gehaltsverhandlungen - Steuer- und Sozialversicherungsersparnis
- Sachbezüge sind als Betriebsausgaben absetzbar
- Statt Lohnerhöhung – Steuerfreie Arbeitgeberleistungen
- Ein attraktives Gehaltsextra oder Bonuszahlung für Führungskräfte von bis zu 10.000 Euro (§37b EStG) jährlich.
Mehr Netto vom Brutto durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit
Der Progression ein Schnippchen schlagen
Von der Gehaltserhöhung kommt manchmal nur wenig an
Beispiel. Eine verheiratete Arbeitnehmerin in Steuerklasse IV verdient brutto 3 000 Euro und zahlt 2022 knapp 1 000 Euro Lohnsteuer und Sozial-versicherungsbeiträge. Erhöht sich ihr monatliches Bruttogehalt um 300 Euro, kommen davon netto nur 163 Euro bei ihr an – also nur gut die Hälfte der Lohn-erhöhung. Grund ist der steigende Einkommensteuersatz für höhere Einkommen (Progression).
Unser Rat
Mehr Netto vom Brutto durch Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit..